Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Was viele Unternehmer noch nicht wissen: Das betrifft auch ihre Website — und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Dieser Artikel erklärt, was Sie wissen und tun müssen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein — also für rund 15 % der Bevölkerung.
Das klingt nach einem Nischenthema. Ist es nicht. 15 % bedeutet: Jeder siebte potenzielle Kunde Ihrer Website kann sie im Zweifelsfall nicht nutzen.
Für wen gilt das BFSG?
Betroffen sind Unternehmen, die im Bereich Verbraucherprodukte und Dienstleistungen tätig sind, insbesondere:
Definitiv betroffen:
- Online-Shops (jede E-Commerce-Website)
- Banken und Finanzdienstleister
- Flug-/Bahn-/Bus-Buchungsportale
- Streaming-Dienste
- E-Books und Software-Produkte
Im Graubereich (einige Ausnahmen):
- Micro-Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) — für diese gilt eine Ausnahme
- Reine Informationswebsites ohne Transaktionsfunktionen (Präsenzseiten)
Was trotzdem gilt (auch für Kleinunternehmer):
Die WCAG 2.1 Level AA — der technische Standard für Barrierefreiheit — ist faktisch der Industriestandard und wird zunehmend von Gerichten und Auftraggebern vorausgesetzt. Öffentliche Auftraggeber verlangen barrierefreie Websites bereits seit 2018.
Praktische Empfehlung: Wenn Ihre Website Formulare, Buchungsmöglichkeiten oder Kaufprozesse hat — gehen Sie davon aus, dass das BFSG für Sie gilt.
15 % der Bevölkerung mit Einschränkungen bedeutet: Jeder siebte potenzielle Kunde kann Ihre Website möglicherweise nicht nutzen.
Was bedeutet “barrierefrei” konkret?
Vier Blickwinkel auf eine zugängliche Website
Die Beispiele erklären praktische Nutzungsfragen. Sie sind keine rechtliche Bewertung oder vollständige Prüfung der Barrierefreiheit.
Wahrnehmbar
Bilder durch Textalternativen ergänzen und Inhalte so gestalten, dass Vergrößern möglich bleibt.
Bedienbar
Funktionen auch mit der Tastatur erreichbar machen, nicht nur mit der Maus.
Verständlich
Formularfehler erklären und die Navigation vorhersehbar halten.
Robust
Auf korrektes HTML und die Nutzbarkeit mit unterstützenden Technologien achten.
1. Wahrnehmbar
- Bilder haben Alt-Texte (für Screenreader)
- Videos haben Untertitel
- Kontrastverhältnis: mindestens 4,5:1 (Text auf Hintergrund)
- Inhalte können vergrößert werden, ohne dass das Layout bricht
2. Bedienbar
- Alle Funktionen per Tastatur bedienbar (nicht nur Maus)
- Keine Zeitlimits, die nicht verlängert werden können
- Keine Blitzer, die Anfälle auslösen können (weniger als 3 Blitze/Sekunde)
- Skip-Links für Screenreader-Nutzer („Zum Inhalt springen")
3. Verständlich
- Sprache im
<html lang="de">definiert - Fehlermeldungen in Formularen erklären, was falsch war
- Navigation ist konsistent und vorhersehbar
4. Robust
- Gültiges HTML (keine defekten Tags)
- ARIA-Labels für interaktive Elemente
- Kompatibel mit assistiven Technologien
Was droht bei Verstößen?
Das BFSG sieht Geldbußen bis zu 100.000 € vor. Zuständige Behörde: Marktüberwachungsbehörden der Länder.
Zusätzlich: Konkurrenten oder Verbände können bei Wettbewerbsverstößen abmahnen — das ist das realistischere Risiko für kleinere Unternehmen. Erste Fälle aus anderen EU-Ländern, wo der EAA früher gilt, zeigen: Online-Shops wurden bereits auf mangelnde Tastaturnavigation und fehlende Alt-Texte verklagt.
Wie barrierefrei ist Ihre Website aktuell?
Schnell-Test in 5 Minuten:
- Tastatur-Test: Tab-Taste drücken und durch die Website navigieren. Sehen Sie, wo Sie sich befinden? Können Sie alle Links und Buttons erreichen?
- Kontrast-Test: wave.webaim.org → URL eingeben → kostenloser Accessibility-Check. Rote Ausrufezeichen = Problem.
- Zoom-Test: Browser-Zoom auf 200 % setzen. Ist die Website noch nutzbar? Überlappt sich nichts?
- Screenreader-Test (Windows): NVDA (kostenlos) installieren → Website aufrufen → zuhören, ob die Inhalte Sinn ergeben.
- Formular-Test: Alle Formulare ohne Maus ausfüllen (nur Tastatur). Geht das?
Die häufigsten Accessibility-Fehler auf Stuttgarter Websites.
Fehler 1: Fehlende Alt-Texte
Bilder ohne alt="" oder mit alt="bild.jpg" — Screenreader lesen die Dateinamen vor. Komplett unbrauchbar. Fix: Jedes Bild bekommt einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen alt="".
Fehler 2: Zu geringer Kontrast
Grau auf Weiß, Hellblau auf Weiß — sieht minimalistisch aus, ist für sehschwache Nutzer unlesbar. Fix: Text braucht mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis.
Fehler 3: Kein Keyboard-Focus sichtbar
Viele Designer entfernen den blauen Browser-Rahmen (outline: none), weil er „hässlich" aussieht. Für Tastatur-Nutzer: völlig orientierungslos. Fix: Custom-Focus-Styles implementieren statt verstecken.
Fehler 4: Formulare ohne Labels
<input type="text" placeholder="Name"> ohne <label> — Screenreader können nicht sagen, worum es geht. Fix: Jedes Formularfeld bekommt ein zugeordnetes <label>.
Fehler 5: Fehlende Sprachdefinition
Wenn kein lang="de" im HTML-Tag steht, sprechen Screenreader deutschen Text mit englischer Aussprache. Fix: <html lang="de"> — 10 Sekunden Aufwand.
Was ein barrierefreier Website-Relaunch kostet.
| Szenario | Kosten |
|---|---|
| Neue Website barrierefrei bauen (von Anfang an) | ca. 10–20 % Mehrkosten auf den Normalpreis |
| Kleines Audit + Alt-Texte + Kontrastfixing | 200–400 € |
| Vollständiges Accessibility-Audit + umfassende Fixes | 500–1.500 € |
| Komplexe Webanwendungen | nach Aufwand |
Bei acessio werden alle neuen Websites nach WCAG 2.1 Level AA gebaut — das ist unser Standard. Kein Aufpreis. Für bestehende Kunden-Websites bieten wir ein Accessibility-Audit an, das konkrete Handlungsempfehlungen liefert.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil.
Jenseits der Compliance: Barrierefreie Websites sind oft auch einfach bessere Websites.
- Bessere SEO: Alt-Texte helfen Google, Bilder zu verstehen. Saubere Semantik verbessert Rankings.
- Mehr Nutzer: 15 % der Bevölkerung mit Einschränkungen, ältere Browser und schlechte Verbindungen profitieren alle von Barrierefreiheit.
- Öffentliche Aufträge: B2B mit öffentlichen Auftraggebern? Barrierefreiheit ist Pflicht.
- Reputation: „Diese Kanzlei achtet auf Inklusion" ist ein echtes Differenzierungsmerkmal.
Wer jetzt handelt, muss nicht viel investieren — und ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Fazit: Jetzt handeln.
Das BFSG gilt seit Juni 2025. Die Übergangsfrist ist vorbei. Für Unternehmen, die Websites mit Buchungs-, Kauf- oder Kontaktfunktionen haben, ist das kein optionales Thema mehr. Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, muss nicht viel investieren — und ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Rechtliche Hinweise sind keine Rechtsberatung — im Zweifel Anwalt konsultieren. Stand: Juni 2026.
